Der Bauplaner entwickelt und gestaltet gedanklich ein Bauvorhaben. Diese gedanklichen Überlegungen werden in Architekturzeichnungen und Bauzeichnungen festgehalten. Die Umsetzbarkeit wird in Berechnungen nachgewiesen.
Es müssen verschiedene rechtliche und technische Bestimmungen beachtet werden. Ziel der Festsetzung baurechtlicher Bestimmungen sind die Gewährleistung von Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauvorhabens.
Die Bauplanung ist der erste Abschnitt des Bauprozesses, wird jedoch noch während der Bauausführung weitergeführt.