1. Vertragsgegenstand

1.1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Nutzungsbedingungen (AGB) gelten

für sämtliche Lieferungen und Leistungen von HSDM - Inh. Daniela Pichler

(im Folgenden HSDM genannt) an Geschäftspartner. Für Support- und

Pflegeverträge gelten daneben die besonderen Bedingungen von HSDM für Softwaresupport und -pflege; insoweit gelten die vorliegenden AGB

ergänzend. Auf die den Vertragsprodukten jeweils beiliegenden Lizenz-

bedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen; diese

Lizenzbedingungen bilden somit einen integrierten Vertragsbestandteil.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform

und können nur von der Geschäftsführung vereinbart werden.

 

1.2. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden

gelten nicht; ihnen wird hiermit widersprochen.

 

1.3. Diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche mit dem

Kunden geschlossene Verträge, auch wenn HSDM auf die Geltung der AGB

nicht in jedem Einzelfall hinweist.

2. Vertragsabschluss

2.1. Informationen zum Vertragsabschluss im Internet

 

2.1.1. die nachfolgenden Ziffern 2.1.1. bis 2.1.7. gelten nur für die

Bestellungen im Internet. Sie gelten zusätzlich zu den in Ziffer 2.2. ff. ent-

haltenen Vertragsbedingungen und gehen diesen im Falle von Wider-

sprüchen insoweit vor.

 

2.1.2. Die in der Website von HSDM enthaltenen Angaben sind freibleibend.

 

2.1.3. Der Kunde kann Bestellungen im Internet nur in deutscher Sprache

ausführen.

 

2.1.4. Wenn der Kunde eines der auf der Website präsentierten Produkte

erwerben möchte, muss er das Bestellformular innerhalb der Website voll-

ständig ausfüllen und sodann bestätigen. Die Bestellung wird dann noch-

mals angezeigt. Der Kunde kann seine Angaben sodann überprüfen und

gegebenenfalls auch korrigieren. Durch Absenden der Bestellung gibt der

Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der gewählten Produkte ab.

 

2.1.5. Der Kunde kann die abgegebene Bestellung einschließlich dieser AGB

durch Anklicken auf seinen Rechner laden und dort nach seiner Wahl

speichern. Durch Anklicken des Buttons "Drucken" kann der Kunde den Text

der Bestellung einschließlich dieser AGB ausdrucken. Nach Verlassen der

Bestellebene ist die Bestellung bei HSDM nicht mehr im Internet abrufbar.

 

2.1.6. HSDM speichert den Vertragstext einschließlich der Angaben des

Kunden zur Abwicklung des Kaufvertrages und gibt, soweit erforderlich, die

persönlichen Angaben des Kunden insbesondere an das von ihm genannte

Kreditinstitut sowie das mit dem Inkasso betraute Unternehmen weiter.

 

2.1.7. Die Bestellung des Kunden wird HSDM per E-Mail bestätigen. Mit

Zugang dieser Bestätigung an die vom Kunden bei der Bestellung ange-

gebenen E-Mail-Adresse ist der Vertrag zustande gekommen.

 

2.2. Soweit Bestellungen nicht über das Internet erfolgen (vgl. Ziffer 2.1.7.),

kommen Verträge mit Auftragsbestätigung in Textform oder Ausführung der

Bestellung durch HSDM zustande.

 

2.3. Sollte der Inhalt einer Auftragsbestätigung von der Bestellung des

Kunden abweichen, gilt der Inhalt der Bestätigung dennoch als vom Kunden

gebilligt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung von HSDM schriftlich gegenüber HSDM widerspricht.

HSDM wird in der Auftragsbestätigung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich

hinweisen.

 

2.4. Weiters ist HSDM berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tat-

sachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.

3. Gegenstand der Leistungen von HSDM

3.1. Technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekt-

en, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions-

und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts und der weiteren

Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen HSDM

geltend gemacht werden können.

 

3.2. Computerprogramme werden dem Kunden im Objektcode je nach

Vereinbarung auf maschinenlesbarem Datenträger oder per Download aus

dem Internet zur Verfügung gestellt Der Kunde erhält die Dokumentation je

nach Vereinbarung in elektronischer oder Papierform in deutscher Sprache.

 

3.3. HSDM erbringt Installationsleistungen für Hard- und/oder Software nur

auf Grundlage einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch

für die Einweisung von Personal des Kunden sowie Beratung und Schulung.

4. Leihgeräte und Probestellungen

4.1. Hard- und/oder Software die als Probestellung geliefert wurde

(Demostellung), kann nur in Originalverpackung inkl. aller Handbücher,

Kabel, Datenträger, Kopierschutzstecker und sonstigem Zubehör zurück

genommen werden. Weiters bleiben alle diese Gegenstände der Demo-

stellung ausschließlich im Eigentum von HSDM und dürfen vom Kunden nur

aufgrund gesonderter Vereinbarung mit HSDM über den Test- und Vorführ-

ungszweck hinaus benutzt werden.

5. Nutzungsrechte und Lizenzbedingungen

5.1. Sämtliche Urheber- und Patentrechte und sonstigen Leistungsschutz-

rechte an den Produkten verbleiben beim jeweiligen Hersteller.

 

5.2. Der Kunde ist bei einer Softwarelizenz für einen Arbeitsplatz berechtigt,
die Software an einem Arbeitsplatz an einem Ort zu einer gegebenen Zeit
zu nutzen.

 

5.3. Räumt HSDM dem Kunden eine Softwarelizenz für die Nutzung auf

einem Netzwerk ein (nur möglich bei als Netzwerkversion gekennzeichneten

Produkten), so darf die Software durch die Höchstzahl der vertraglich verein-

barten berechtigten Anwender genutzt werden.

 

5.4. Soweit HSDM dem Kunden eine Softwarelizenz als "Schul- oder Klassen-

version" einräumt, wird der Kunde die Software nur für Training- und Lern-

zwecke nutzen.

 

5.5 Wenn die Softwarelizenz als "Studentenversion" eingeräumt wird, darf

sie nur durch den Studenden benutzt werden, der sie erworben hat, und

zwar nur zu Studier- und Lernzwecken.

 

5.6. Weder Schul- noch Studentenversionen dürfen zu kommerziellen

Zwecken verwendet werden.

 

5.7. Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherheitskopie der Software zu er-
stellen, die er als solche kennzeichnen wird. Die Erstellung weiterer Kopien,
als für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich, ist nicht gestattet. Die vor-
genannten Regelungen gelten auch für die in elektronischer Form zu Ver-
fügung gestellte Dokumentation. In Papierform zur Verfügung gestellte
Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden.

 

5.8. Die Übersetzung, Anpassung, Änderung oder sonstige Bearbeitung der
Software sowie Betrieb der Software für Dritte sind nicht gestattet.

 

5.9. Copyright- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der Software
sowie der Dokumentation dürfen weder entfernt noch verändert werden.
Sie sind auf jede Kopie der Software mit zu übertragen.

 

5.10. Die von HSDM eingeräumte Nutzungsrechte sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung von HSDM übertragbar. Auch nach Zustimmung von
HSDM dürfen Netzwerklizenzen nur insgesamt übertragen werden.

 

5.11. Der Kunde wird keine Anlagen, Geräte, Software, Informationen oder

andere Mittel nutzen, die dazu bestimmt sind, den von HSDM in Verbindung

mit der Software verwendeten Kopierschutz zu umgehen, zu beseitigen

oder die Software mit einem anderen Hardwarelock, Autorisierungscode,

Seriennummer oder anderen Kopierschutz zu nutzen, der nicht von HSDM

direkt oder durch ein autorisiertes HSDM-Partnerunternehmen geliefert

wurde.

 

5.12. Software für eine spezielle Branche (BranchenSoftware) ist nur für die

Benutzung durch geschulte Fachleute bestimmt, sie ersetzt nicht das Urteil

des Fachmanns, sondern ist lediglich als Hilfe für die Konstruktion und/oder

Berechnung bestimmter Gewerke bestimmt. Eine unabhängige Prüfung der

Rechenergebnisse der Software sowie der Beanspruchung, Sicherheit und

Gebrauchseignung der mit ihrer Hilfe errechneten Gewerke bleibt weiterhin

erforderlich. Der technisch mögliche Anwendungsbereich der Branchen-

Software ist sehr weit reichend. Die Funktionsfähigkeit dieser konnte des-

halb nicht in allen Anwendungsbereichen überprüft werden. Der Kunde

setzt diese BranchenSoftware außerhalb der in der Dokumentation be-

schriebenen Anwendungsbereiche auf eigenes Risiko ein.

 

5.13. HSDM weist darauf hin, dass die BranchenSoftware für den deutschen

und europäischen Markt konzipiert ist. HSDM gewährleistet und haftet nicht

für die Übereinstimmung mit bzw. Verwendbarkeit der Rechenergebnisse

der Software für technische(n) oder rechliche(n) Vorgaben, die auf dem

außereuropäischen Markt gelten.

 

5.14. Durch Öffnen der versiegelten Verpackung (bei Software) bzw. bei An-

erkennung der Lizenzbestimmungen werden die Software Lizenzbestimm-

ungen des jeweiligen Herstellers anerkannt, eine nachträgliche Rückgabe

oder Umtausch der Software ist nicht möglich.

6. Liefertermine / Versand

6.1. HSDM ist berechtigt, auch vor dem vorgesehenen Liefertermin zu liefern. Teillieferungen, die auch gesondert verrechnet und fakturiert werden kön-

nen, sind zulässig, soweit die Lieferungen für den Kunden gesondert nutz-

bar sind.

 

6.2. Leistungs- und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn HSDM diese ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.

 

6.3. Die Gefahr der Verschlechterung und des Untergangs der Lieferung

oder Leistung geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer an

den Kunden über. Verzögert sich der Versand ohne Verschulden von HSDM,

geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

6.4. In Fällen von höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsunter-

brechungen oder Betriebsstörungen, Krankheit oder Tod von Mitarbeitern,

Mängeln an Roh- und Betriebsstoffen oder einer von HSDM nicht vertret-

enden Nicht-Lieferung durch Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist für

den Zeitraum der Störung (sowie für eine angemessene Anlaufzeit nach Be-

hebung der Störung).

 

6.5. Transportmittel und Transportweg sind mangels besonderer Weisung

des Kunden der Wahl von HSDM überlassen. HSDM bestimmt den Spediteur

und den Frachtführer.

 

6.6. HSDM ist berechtigt, bei Annahmeverzug durch den Kunden die Ware

auf dessen Rechnung freihändig zu verkaufen.

7. Lieferverzögerung

7.1. Kommt HSDM in Verzug, kann der Kunde (soweit dies für ihn nicht aus-

nahmsweise unzumutbar ist), erst nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm

schriftlich gesetzten angemessenen Frist zur Lieferung oder Leistung vom

Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche oder weitergehende Rechte

des Kunden bestehen bei Lieferverzug nicht.

8. Mitwirkung des Kunden

8.1. Der Kunde wird HSDM, soweit erforderlich, bei der Erfüllung der ver-

traglichen Pflichten angemessen unterstützen. Er wird insbesondere etwa

erforderliche Genehmigungen, Vorleistungen Dritter, Testumgebungen, etc.

zur Vornahme der Leistungen durch HSDM bereitstellen. Soweit erforderlich,

wird der Kunde HSDM während der üblichen Geschäftszeiten Zugang zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen.

 

8.2. Installationsvorbereitungen, insbesondere den Transport von der

Lieferanschrift an die Verwendungsstelle, das Schaffen der für die Stromver-

sorgung erforderlichen Einrichtungen, die Bereithaltung von ausgebildetem

Bedienungspersonal, etc., trifft der Kunde selbst und auf eigene Kosten. Er

wird sie so rechtzeitig abschließen, dass HSDM die vertraglichen Leistungen

unverzüglich durchführen kann.

 

8.3. Von HSDM nicht zu vertretende Wartezeiten, zusätzlich erforderliche

Reisekosten, Reisezeiten und Arbeiten, die aus vom Kunden zu ver-

tretenden Gründen außerhalb der für das technische Personal von HSDM

geltenden Arbeitszeiten geleistet werden, werden unter Ansatz der bei

HSDM jeweils geltenden Stundensätze und Überstundenzuschläge zu-

sätzlich berechnet. Dies gilt auch für Arbeiten von HSDM zum Auffinden

von Mängeln, die HSDM vom Kunden angezeigt wurden, wenn sich heraus-

stellt, dass ein Mangel der Leistungen von HSDM gemäß Ziffer 11 nicht

vorlag.

9. Installationen

9.1. Bei der Installation von Hard- und/oder Software durch HSDM führen

HSDM und der Kunde zum Abschluss der Arbeiten eine Überprüfung anhand

vereinbarter Testszenarien durch ("Nachweis der Betriebsbereitschaft"). Installationspreise von HSDM schließen den Nachweis der Betriebs-

bereitschaft ein. Der Nachweis der Betriebsbereitschaft gilt als erbracht,

wenn die Installation keine Mängel aufweist, die die Funktionalität der in-

stallierten Hard- und/oder Software wesentlich beeinträchtigt.

 

9.2. Die Betriebsbereitschaft gilt auch als erreicht, wenn sich der Kunde auf

ein Überprüfungsverlangen von HSDM nicht binnen 14 Tagen schriftlich er-

klärt oder die Leistungen für mehr als 14 Tage rügelos im Echtbetrieb

einsetzt.

 

9.3. Für das Customizing von Software und für Individualprogrammierungen

gelten vorrangig die Bestimmungen der zwischen HSDM und dem Kunden

vereinbarten Projektverträge.

10. Zahlungsbedingungen und Preise

10.1. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Lieferpreise ab

Werk ausschließlich Verpackung. Vergütung nach Aufwand rechnet HSDM

gemäß der jeweils geltenden Preisliste von HSDM ab. Zu sämtlichen Preisen

von HSDM kommen die jeweils geltende Umsatzsteuer sowie Zölle und

sonstige Abgaben hinzu.

 

10.2. Zahlungen des Kunden sind bei Erhalt der Lieferung oder Leistung so-

fort und ohne Abzug zu leisten. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

 

10.3. HSDM nimmt diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei der An-

nahme von Wechseln und Schecks wird die Schuld erst durch die Einlösung

getilgt. Diskontspesen und alle mit der Einlösung des Wechsel- und Scheck-

betrages entstehende Kosten trägt der Kunde.

 

10.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist HSDM berechtigt, sämtliche Forder-

ungen gegen den Kunden fällig zu stellen und neue Sicherheiten zu ver-

langen oder noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vor-

auszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen.

 

10.5. Zahlungen des Kunden werden zuerst auf Zinsen, Spesen und Kosten

und sodann auf den ältesten Teil der Forderungen - auch wenn diese auf

anderen Verträgen beruhen - angerechnet. Eine gegenteilige Widmung des

Kunden ist unwirksam.

 

10.6. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins steht HSDM ohne weitere

Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in der Höhe von 8%-Punkten über

der jeweiligen Bankrate der Europäischen Zentralbank sowie Mahnspesen

zu. Weiters verpflichtet sich der Kunde, HSDM die Mahn- und Inkassospesen

des Kreditschutzverbandes von 1870 oder eines vergleichbaren Institutes

zu ersetzen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden

Schadens bleibt unberührt.

 

10.7. Die Geltentmachung von Zurückbehaltungsrechten und die Auf-

rechnung mit Gegenforderungen, die von HSDM bestritten werden oder

die nicht rechtskräftig festgestellt sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht

bei Ansprüchen des Kunden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem

Verhalten von HSDM beruhen.

 

10.8. HSDM behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen,

wenn nach Vertragsabschluss Kostenerhöhungen insbesondere auf Grund

von Preiserhöhungen seitens der Lieferanten oder von Wechselkurs-

schwankungen - bei HSDM eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf

Verlangen nachweisen.

11. Rügepflicht, Sach- und Rechtsmängel

11.1. Der Kunde hat Lieferungen und Leistungen von HSDM sofort nach

Erhalt auf Mängelfreiheit, Vollständigkeit und etwaige Transportschäden zu

untersuchen. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Kunde sofort

nach Empfang der Lieferung beim Transportunternehmen und bei HSDM

mittels eingeschriebenen Briefs zu melden. Über Mängel die zum Zeitpunkt

der Untersuchung nicht erkennbar waren, wird der Kunde HSDM nach deren

Entdeckung binnen 14 Tagen schriftlich unterrichten. Im Übrigen gelten die

Produkte auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt.

 

11.2 Bei Hardwareprodukten sind bei Inanspruchnahme der Gewährleistung
und/oder Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und
Retouren jeglicher Art vom Kunden die Abwicklungsrichtlinien des jeweiligen
Hersteller-Auftraggeberdienstes (Herstellerhotline) in der jeweils gültigen
Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils gültigen
Preisliste von HSDM zu beachten.

 

11.3. Hinsichtlich aller Lieferungen und Leistungen, die HSDM von Dritten

bezieht und an den Kunden weiterveräußert, tritt HSDM hiermit an den

Kunden sämtliche Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängel ab, die HSDM
gegen diesen Dritten hat. Der Kunde ist nur nach erfolgloser gerichtlicher
Geltendmachng dieser Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gegen
den Dritten dazu berechtigt, gegen HSDM diese Ansprüche geltend zu
machen.

 

11.4. Wurde ein Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen, gilt die

gesetzliche Verjährungsfrist. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist bei
Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung der Ware beim Kunden
bzw. ab Abschluss der Installation durch HSDM.

  

11.5. Bei nicht unwesentlichen Sachmängeln, die HSDM gemäß Absatz 1
mitgeteilt wurden, kann HSDM nach eigener Wahl zunächst Nacherfüllung
oder Ersatzlieferung erbringen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von
HSDM durch Mangelbeseitigung, bei Software auch durch Überlassen
eines neuen Programmstandes, oder dadurch, dass HSDM Möglichkeiten
aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels vermeiden. Nicht in jedem Fall
ist also durch Nacherfüllung eine völlige Fehlerbeseitigung möglich und
geschuldet. Der Kunde ist hierbei bereit, Umgehungslösungen anzu-
wenden oder neue Programmstände zu übernehmen, außer wenn dies
für ihn zu einem unzumutbaren Aufwand führt. Bei Rechtsmängeln leistet
HSDM Gewähr durch Nacherfüllung, indem HSDM dem Kunden eine recht-
lich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an den Lieferungen oder Leist-
ungen oder nach Wahl von HSDM an ausgetauschten gleichwertigen
Lieferungen oder Leistungen verschafft.

 

11.6. Falls die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt oder HSDM diese ver-
weigert, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder
den Vertrag insoweit rückgängig zu machen.

 

11.7. Zugaben in den Spezifikationen sowie in der Produkt- und Leist-

ungsbeschreibung stellen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ver-
einbart ist, keine garantierte Eigenschaften dar.

 

11.8. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist,
dass der Kunde sämtliche Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll und
ganz, inklusive aller Nebengebühren nachgekommen ist.

 

11.9. Die Inanspruchnahme von Gewährleistung und Garantie ist ausge-

schlossen, wenn Schäden durch falsche Bedienung oder Handhabung ver-

ursacht wurden, an Geräten unsachgemäße Eingriffe vorgenommen oder

in denen keine Originalersatzteile und/oder Zubehör verwendet wurden,

an Geräten keine Typenschilder (mit der Seriennummer des Herstellers)

angebracht sind. Bei Verwendung fremder Verbrauchsmaterialien (ins-

besondere Drucker, Toner, usw.), beim Einbau von Teilen fremder Herkunft

und bei Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten von fremder

Seite, sieht sich HSDM außerstande, Gewähr zu leisten, sofern der Auf-

traggeber nicht beweist, dass der Mangel nicht darauf zurückzuführen ist.

Eine vereinbarte Garantie erstreckt sich weder auf Batterien, Akkumula-

toren, Lampen, Glasteilen und generell auch nicht auf alle Teile, die infolge

ihres normalen Gebrauchs verbraucht werden bzw. verschleißen oder

regelmäßig erneuert werden müssen, noch auf Defekte, die auf unsach-

gemäße Behandlung bzw. Nichtbefolgung der Bedienungsanleitung zurück-

zuführen sind. Von der Gewährleistung auch ausgeschlossen sind ins-

besondere Mängel bzw. Schäden die zurückzuführen sind auf: Betriebs-

bedingte Abnutzung und normaler Verschleiß - unsachgemäßen Gebrauch - Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden - Betrieb mit

falscher Stromart oder -spannung, sowie Anschluss an ungeeignete

Stromquellen - Brand, Blitzschlag, Explosion oder Netzbedingte Über-

spannungen - Feuchtigkeit aller Art - falsche oder fehlerhafte Programm-,

Software- und/oder Verarbeitungsdaten.

 

11.10. Die Kosten für während der Gewährleistungs- bzw. Garantiezeit

durchzuführende Reinigungs- und Wartungsarbeiten trägt der Kunde.

Alle für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen vereinbarten Voraussetzungen gelten sinngemäß auch für die Inanaspruchnahme von Garantieleistungen.

 

11.11. Transporte und Lieferungen im Zusammenhang mit Probestellungen
(Demoware) zu HSDM oder anlässlich der Inanspruchnahme von Gewähr-
leistung bzw. Garantie ist die von HSDM entsprechend der Richtlinien der
Hersteller genannte Serviceannahmestelle. Solche sowie alle anderen
Rücksendungen erfolgen ausschließlich auf Kosten und Risiko des Auftrag-
gebers, sofern nicht schriftlich anders lautende Vereinbarungen zwischen
dme Kunden und HSDM oder dem Hersteller vorliegen. Die Rücksendung
beanstandeter Ware an HSDM bedarf des ausdrüclichen vorherigen
schriftlichen Einverständnisses von HSDM.

 

11.12. Weitere Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln sind vorbe-
haltlich Ziffer 12 ausgeschlossen.

12. Haftung

12.1. HSDM haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund

(z.B. unerlaubte Handlung, Gewährleistung, etc.) unbegrenzt bei Schäden,

die durch vorsätzliches Verhalten verursacht werden. Bei einfacher Fahr-

lässigkeit, einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-

gehilfen, haftet HSDM nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht).

 

12.2. Für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden haftet

HSDM nicht. Der Ausschluss gilt auch für unrichtige Angaben in Prospekten,

Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen.

 

12.3. Die Haftung von HSDM für garantierte Eigenschaften, bei Verletzung

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

 

12.4. Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verant-

wortlich. Bei einem von HSDM verschuldetem Datenverlust haftet HSDM

deshalb ausschließlich für diejenigen Schäden, die auch bei einer ordnungs-

gemäß erfolgten Sicherung der Daten entstanden wären.

 

12.5. Für den Fall des Weiterverkaufs eines von HSDM gelieferten Produkts

verpflichtet sich der Kunde, diese Bestimmungen auf den Käufer zu

überbinden.

 

12.6. Bei Export von Vertragsprodukten ist der Kunde alleinig verpflichtet,

für die notwendigen Export- und Zollbewilligungen auf seine eigenen Kosten

zu sorgen. HSDM übernimmt keine wie immer geartete Garantie für die Zu-

lässigkeit der Ausfuhr der gekauften Produkte.

 

12.7. Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen

Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlos-

sen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.

13. Einfuhrumsatzsteuer

13.1. Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Österreichs hat, ist er zur

Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Euro-

päischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe

der Umsatzsteueridentifikationsnummer an HSDM ohne gesonderte Anfrage.

Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hin-

sichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung

und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statist-

ischen Meldepflicht an HSDM zu erteilen.

 

13.2. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr -, der bei HSDM aus mangelhaften bzw. fehlerhaften

Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.

 

13.3 Jegliche Haftung von HSDM aus den Folgen der Angaben des Kunden

zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausge-

schlossen.

14. Eigentumsvorbehalt

14.1. Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von HSDM bis zur Erfüllung

aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber

hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

 

14.2. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvobehalt berechtigt,

soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft,

nicht aber zur Verpflichtung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner

Form.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das

Eigentum von HSDM hinzuweisen und HSDM unverzüglich zu unterrichten.

Der Kunde hat das Eigentum von HSDM deutlich sichtbar zu kennzeichnen.

 

14.3. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware

mit HSDM nicht gehörenden Waren erwirbt HSDM Miteigentum anteilig im

Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

 

14.4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch HSDM gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der

Kunde Kaufmann ist.

15. Datenschutz

15.1. Die gesamte Marktbearbeitung, Kundenbetreuung und Auftrags-

abwicklung erfolgt innerhalb von HSDM mit Hilfe automatischer Datenver-

arbeitung (EDV) und die Daten werden auch zu Direktmarketingzwecken

verwendet. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur

Speicherung, Übertragung und Weiterverarbeitung aller HSDM im Rahmen

vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen Daten. Der Kunde ist auch

damit einverstanden, dass HSDM die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm

erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche

Zwecke von HSDM auch innerhalb der HSDM Unternehmensgruppe ver-

wendet, sowie Namen und Anschrift des Kunden an die jeweiligen Her-

steller bzw. Partnerunternehmen weitergibt.

16. Geheimhaltung

16.1. Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäfts-

beziehung bekannt gewordene als solche gekennzeichnete oder offen-

sichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen

Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung ver-

traulich behandeln.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang

mit den Verträgen zwischen HSDM und dem Kunden entstandenen

Streitigkeiten ist Graz. HSDM ist jedoch auch berechtigt, vor einem
Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des
Kunden zuständig ist.

 

17.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Repuplik Österreich unter Aus-

schluss des UN-Kaufrechts.

 

17.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag

abzutreten.

 

17.4. Sollten einzelnde Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder un-

durchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmung nicht. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch

eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen

Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.

 

 

Stand November 2009

 

 

  

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